Umsatzsteuerfreie Lieferung innerhalb der EU

Lieferung innerhalb der EU Umsatzsteuerfreie

Aus organisatorischen Gründen muss vom Kunden die Umsatzsteueridentifikationsnummernabfrage selbst unter
https://evatr.bff-online.de/eVatR/index_html
durchgeführt werden.

Als Anfragenummer geben Sie bitte unsere Umsatzst. IdNr.   >DE 136054059<  ein

HINWEIS: Die einfache Nummernbestätigung reicht nicht aus, es muss eine qualifizierte Bestätigung mit Anschriftsprüfung erfolgen.
Diese Anschrift ist dann auch für uns die verbindliche Rechnungsanschrift.
Abweichende Anschriftangaben werden von uns nicht in Rechnungsformulare übernommen.
Anderenfalls erfolgt Lieferung nur brutto (zuzüglich Deutscher Mehrwertsteuer)

Bitte alle Felder vollständig im Formular ausfüllen, sonst ist das Zertifikat nicht gültig.


Lieferung innerhalb der EU Umsatzsteuerfreie

Von dieser Anzeige bitte einen Screenshot erstellen und uns per PDF oder JPG an service@kartonfritze.de zumailen.
Wir prüfen dann mit Ihren Angaben die Anzeige und können bei Gültigkeit ein Angebot und Ihnen dann auch nach Zahlungseingang eine umsatzsteuerbefreite Rechnung zumailen.


HINWEIS: Die einfache Nummernbestätigung reicht nicht aus, es muss eine qualifizierte Bestätigung mit Anschriftprüfung erfolgen.
Diese Anschrift ist dann auch für uns die verbindliche Rechnungsanschrift.
Abweichende Anschriftangaben werden von uns nicht in Rechnungsformulare übernommen.
Anderenfalls erfolgt Lieferung nur brutto (zuzüglich Deutscher Umsatzsteuer)


Leider benötigen wir diese Angaben unbedingt vorab als Screenshot der Internetseite des Bundesfinanzministeriums als PDF oder JPG, damit der Bescheid als eindeutig und schlüssig für den jeweiligen Vorgang hinterlegt werden kann.


Eine Eigenbestätigung als normaler E-mailtext reicht nach Aussage des Deutschen Bundeszentralamtes für Steuern leider nicht aus.

Hinweis vom Bundeszentralamt

Nach 18e.1 UStAE ist bei Anfragen zu einzelnen USt-IdNrn. der Nachweis der durchgeführten qualifizierten Bestätigungsanfrage durch die Aufbewahrung des Ausdrucks oder die Übernahme des vom BZSt übermittelten Ergebnisses in einem allgemein üblichen Format oder als Screenshot in das System des Unternehmens zu führen.